(1) Das Alfried Krupp-Schulmedienzentrum stellt
1. öffentlichen Schulen und privaten Ersatzschulen in Essen
2. anerkannt gemeinnützigen Organisationen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung in Essen,
3. kommunalen öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Essen audio-visuelle Medien und – sofern der Entleiher/die Entleiherin nicht über eigene Geräte verfügt – auch diese einschließlich Zubehör unentgeldlich zur Verfügung.
(2) Bestehen Zweifel, ob eine Organisation zum Kreis der Ausleihberechtigten gehört, muss die Gemeinnützigkeit anhand geeigneter Unterlagen ( z. B Finanzamt ) nachgewiesen werden.
(3) Benutzer/Benutzerinnen erhalten einen personenbezogenen Benutzerausweis, der nur in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis gültig ist. Für Schulen können abweichende Regelungen vereinbart werden.
(4) Zwischen dem Alfried Krupp-Schulmedienzentrum und dem Entleiher/ der Entleiherin besteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.